Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
LE I S T U N G S – U N D Z A H L U N G S B E D I N G U N G E N
der
Akten, Logistik und Service GmbH
im Rahmen des Dokumenten- Managements
I. Allgemeines
1. Wir erbringen unsere Leistungen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten ausschließlich unsere Bedingungen.
2. Unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten nach einem Erstgeschäft auch für alle künftigen Geschäfte mit Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen bedarf.
II. Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Von uns beauftragte Vertragsmittler sind nicht befugt, den Kunden mündliche oder schriftliche Zusagen zu machen. Änderungen des Vertragstextes oder Zusatzabreden können nur durch hierzu schriftlich von uns ermächtigte Personen erfolgen.
3. Preisinformationen in Listen, Katalogen oder auf Datenträgern sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung
4. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Broschüren sind ca. – Angaben.
III. Vertragsgestaltung und -abwicklung
1. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Abwicklung des Vertrages oder von Teilen des Vertrages zu beauftragen, wenn diese in gleicher Weise wie wir den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht genügen.
2. Wir behalten uns das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung unserer Leistungen den Entwicklungen der Technik anzupassen, soweit hierdurch der vertragswesentliche Kern der mit den Kunden getroffenen Vereinbarung nicht abgeändert wird.
3. Wir behalten uns vor, innerhalb einer Frist von sieben Arbeitstagen nach Erhalt des uns zur Einlagerung übergebenen Materials dieses ganz oder teilweise auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden, wenn wir der Meinung sind, dass das Material nicht lagerfähig ist.
4. Vor der Lagerung sind Gegenstände von besonderem Wert, insbesondere Antiquitäten und Kunstgegenstände, ausgeschlossen. Sollen Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fondsurkunden, …) Gründungsakten oder noch laufende Kreditverträge eingelagert werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Jede von uns bei Übergabe gefertigte und dem Kunden schriftlich mitgeteilte Beschreibung des Zustandes und der Qualität des uns übergebenen Materials gilt als zutreffend, wenn der Kunde dieser Beschreibung nicht binnen sieben Arbeitstagen nach deren Zugang bei ihm ausdrücklich widerspricht.
6. Wir sind nicht zur inhaltlichen Prüfung oder zur Prüfung auf Vollständigkeit der uns von dem Kunden zur Einlagerung/Archivierung übergebenen Unterlagen und Materialien verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde berechtigt ist, uns das Material zur Archivierung zu überlassen.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Umstände und Informationen mitzuteilen, die für eine sachgerechte Lagerung des uns übergebenen Materials erforderlich sind.
8. Der Kunde ist verpflichtet, uns ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, falls von dem übergebenen Material eine Gefahr ausgeht oder zukünftig ausgehen kann. Soweit ein solcher Hinweis unterbleibt, ist der Kunde für alle Schäden verantwortlich, die dadurch entstehen, daß sich die von dem Material ausgehende Gefahr realisiert.
9. Der Kunde ist verpflichtet, uns nur solches Material zu übergeben, über das er verfügen kann. Wir sind nicht verpflichtet, Verfügungsbefugnis des Kunden über das uns übergebene Material zu überprüfen.
10. Wir werden alle uns übergebenen Materialien streng vertraulich behandeln. Ausnahmsweise dürfen bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschlusses die in dem Beschluss konkret bezeichneten Materialien den zuständigen Behörden übergeben werden.
11. Sollte dem Kunden versehentlich Material eines anderen Kunden übersandt werden, ist er verpflichtet, das Material vertraulich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich über die Fehlsendung in Kenntnis zu setzen.
12. Sämtliche Transportkosten einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Versand erfolgt ohne jede Gewähr. Versicherung erfolgt auf Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten.
13. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
IV. Preise/Zahlungen
1. Kommt es während der Vertragslaufzeit aufgrund technischer oder sonstiger Verbesserungen oder Rationalisierungen in unserem Arbeitsablauf zu Veränderungen unseres Leistungsangebots, so sind wir berechtigt, wenn der Kunde hiervon konkret betroffen ist und er dieses Leistungsangebot in Anspruch nimmt, die vereinbarten Preise dem geänderten Leistungsangebot angemessen anzugleichen. Bezugsgröße sind hierbei unsere jeweils geltenden Standardpreise bezogen auf den jeweiligen konkreten Vertragsinhalt.
2. Wir sind auch dann zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn der Kunde das vertraglich vorgesehene Auftragsvolumen deutlich unter- oder überschreitet.
3. Der Kunde hat bei jeden Preisanpassungen das Recht, das Vertragsverhältnis binnen 90 Tagen zum übernächsten Quartalsende zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die vor der Preisänderungen gültigen Preise.
4. Zu allen angegebenen Preisen kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Leistungstage.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen/Gegenansprüche sind bereits rechtskräftig festgestellt oder werden von uns nicht bestritten.
6. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unter Berücksichtigung der in Ziff. V. 3. d) genannten Regelung fällig zu stellen.
V. Laufzeit/Pfandrechte/Vertragsbeendigung
1. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, falls nicht ein Vertragsteil mindestens 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer das Vertragsverhältnis kündigt.
2. Wir haben für unsere Zahlungsforderungen aus diesem Vertragsverhältnis ein Pfandrecht an den bei uns eingelagerten Materialien des Kunden.
3. Der Vertrag kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien ohne Beachtung einer Frist gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
a) eine der Vertragsparteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt;
b) eine der Parteien liquidiert werden soll;
c) eine der Parteien einer wesentlichen Vertragspflicht trotz einer mit Kündigungsdrohung verbundenen angemessenen Fristsetzung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt;
d) der Kunde mit der Zahlung einer Rate oder einer Gesamtsumme, die einer Rate entspricht, mehr als drei Monate in Rückstand ist. Bei monatlich zu zahlenden Raten besteht ein Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Raten oder einer Gesamtsumme, die zwei Raten entspricht, in Rückstand ist.
4. In den in Ziff. V. 3. genannten Fällen ist der Kunde nach Kündigung des Vertrages durch uns verpflichtet, sein bei uns gelagertes Material abzuholen. Hierzu werden wir den Kunden unter seiner uns zuletzt mitgeteilten Anschrift unter Hinweis auf die Kündigung und die in V. 5. genannten Folgen der Nichtabholung auffordern und zur Abholung eine Frist von 10 Wochen setzen.
5. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Abholung nicht nach, so sind wir berechtigt, sein bei uns gelagertes Material zu vernichten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde für die Einlagerung des Materials im Voraus gezahlt hat. In diesem Fall sind wir zur Vernichtung erst zu dem Zeitpunkt berechtigt, zu dem das für die Lagerung zu zahlende Entgelt aufgebraucht ist.
VI. Gewährleistung
1. Material, das der Kunde bei uns archiviert hatte, hat er nach dessen Rückgabe zu untersuchen. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Schäden hat uns der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
2. Nicht offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Schäden hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
3. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Haftung unsererseits in keinem Fall in Betracht.
VII. Haftung/Schadenersatz
1. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, soweit es sich hierbei nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt.
2. Dasselbe gilt für die fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, soweit hierdurch keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei dem Vertragspartner entstehen. Für den Fall der Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit haften wir auch für fahrlässige Pflichtverletzung.
3. Die Haftung ist in den Fällen der grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) der Höhe nach begrenzt auf dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Durchschnittsschaden.
4. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall – außer bei vorsätzlicher Pflichtverletzung – auf einen Höchstbetrag von 1000,– EUR
5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem zu lagernden Gegenstand entstanden sind, sind uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist oder dass wir wegen zugesicherter Eigenschaften haften.
6. Wir haften nicht für dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder sonstige Unterlassungen oder Fehler, die auf höherer Gewalt oder Umständen beruhen, die wir nicht zu verantworten haben.
7. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder seinen Vertragspartnern dadurch entstehen, dass der Kunde die für ihn geltenden Vorschriften zur Lagerung und Archivierung von Material (insbesondere Fristen) nicht kennt oder nicht beachtet. Die Verantwortlichkeit für die Beachtung der für den Kunden jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Lagerung und Archivierung von Material ist ausschließlich Sache des Kunden.
8. Der Kunde ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die bei dritten Personen dadurch entstehen, dass der Kunde seinen in Ziff. III. 7. – 9. dieser AGB normierten Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main.
3. Ist der Kunde ein Vollkaufmann, so wird hiermit für Streitigkeiten aller Art der ausschließliche Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart